Pressemeldung des DITIB-Bundesverbands zu den Durchsuchungen von Privatwohnungen durch die Generalbundesanwaltschaft                                            

 

 

Köln, 15.02.2017: Auf Antrag der Generalbundesanwaltschaft wurden heute Morgen vier Privatwohnungen von Geistlichen in NRW und RLP durchsucht. 

 

Die Ermittlungen richten sich nicht gegen den DITIB-Verband, nicht gegen DITIB-Mitarbeiter und auch nicht gegen die DITIB-Moscheen. Nach Informationen der Bundesanwaltschaft werden vier Geistliche beschuldigt, Informationen gesammelt und weitergegeben zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Generalbundesanwaltschaft die Durchsuchung von vier Privatwohnungen verfügt und vollziehen lassen. Es handelt sich ausschließlich um Privatwohnungen, nicht um DITIB-Vereinsräume. 

 

Mit der Generalbundesstaatsanwaltschaft wurde unverzüglich Kontakt aufgenommen und die Unterstützung bei den Ermittlungen seitens DITIB zugesagt.

 

Die Durchsuchungen von Privatwohnungen von muslimischen Geistlichen haben in der muslimischen Gemeinschaft zu Irritationen geführt, zumal DITIB seit Bekanntwerden der Vorwürfe intensiv um Aufklärung bemüht ist.

 

DITIB wird die Generalbundesanwaltschaft bei der Aufklärung der Vorwürfe weiter unterstützen.

 

 

DITIB-Bundesverband

 

 

 

 

 

 

Federal Başsavcılığın özel ‎ikametgahlardaki aramaları ‎hakkında basın açıklaması

 

 

 

Köln, 15.02.2017: Federal ‎Başsavcılığın talimatı ile bugün ‎Kuzey Ren Vestfalya ve ‎Renanya-Palotina’daki ‎‎(Rheinland-Pfalz) dört din ‎görevlisinin ikametgahında arama ‎yapılmıştır.‎

 

Soruşturmalar ne DİTİB ‎teşkilatına, ne DİTİB ‎çalışanlarına ne de DİTİB ‎camilerine karşı ‎yürütülmektedir. Federal ‎Başsavcılığın bilgilerine göre ‎dört din görevlisi bilgi ‎toplamakla ve başkalarına ‎ulaştırmakla suçlanmaktadır. ‎Soruşturmalar kapsamında ‎Federal Başsavcılık dört ‎ikametgahın aranması talimatını ‎vermiş ve uygulatmıştır. ‎Burada sözkonusu olan ‎aramaların DİTİB cami dernekleriyle ‎ilgisi yoktur, aramalar sadece ‎özel ikametgahlarda ‎yapılmıştır.‎

 

DİTİB, Federal Başsavcılık ile ‎derhal iletişime girmiş ve ‎soruşturmaya yardımcı ‎olacağını ‎bildirmiştir.

 

DİTİB’in suçlamaların ortaya ‎çıkmasından hemen sonra ‎olayın ‎aydınlatılması için ‎ yoğun çaba göstermiştir. Buna ‎rağmen din görevlilerinin ‎özel ‎ikametgahlarında yapılan bu ‎aramalar, Müslüman toplumu ‎arasında yanlış anlaşılmaya ve ‎şaşkınlığa sebep ‎olmuştur. ‎

 

DİTİB, Federal Başsavcılığa, ‎suçlamaların aydınlatılması için ‎yardım etmeye devam ‎edecektir.‎


 

DİTİB Genel Merkezi

 

 

 

 

 

Pressemeldung/

Mündliche Stellungnahme des NRW-Verfassungsschutzes zu den Imamen stellt fest: DITIB als Organisation nicht involviert

 

 

  • Mündliche Stellungnahme des NRW-Verfassungsschutzes stellt sachlich fest: DITIB ist nicht involviert
  • Appell an Politik, Medien und Gesellschaft


 

Köln, 13. Februar 2017: Wie von der DITIB von Anfang an und wiederholt öffentlich mitgeteilt und nun im mündlichen Bericht des NRW-Verfassungsschutzpräsidenten Burkhard Freier im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags ebenfalls festgestellt, war die DITIB als Organisation nicht in die Thematik zu den Imam-Berichten eingebunden.

 

Durch den Bericht wurde sachlich festgestellt, dass der DITIB-Bundesverband und die DITIB-Landesverbände zu keinem Zeitpunkt von Personen oder Abteilungen irgendwelche geheimen und persönlichen Informationen eingefordert haben.

 

DITIB ist nicht Dienstherr der Imame. In Gesprächen mit der DIYANET, welche die Dienstaufsicht über die Imame hat, wurde um Aufklärung gebeten und gemeinsam in Gesprächen nach Wegen gesucht, eine Wiederholung zu vermeiden.

 
 

 

DITIB hat in den vergangenen Tagen und Wochen zu dieser Thematik in diversen themenbezogenen Presse-Erklärungen und in Interviews stringent, mehrfach und wiederholt beteuert, nicht involviert zu sein.

 

Ditib ist erleichtert, nun mit der mündlichen Stellungnahme des NRW-Verfassungsschutz sachlich und offiziell entlastet zu werden. Seit Beginn der öffentlichen Diskussion um dieses Thema hat die DITIB angemerkt, dass selbige verallgemeinernd und unsachlich geführt wird.

 

Es war und ist für Hunderttausende von Gemeindemitgliedern im gesamten Bundesgebiet und generell für alle DITIB-Mitglieder sehr enttäuschend, dass ohne jegliche Unschuldsvermutung eine öffentliche Vorverurteilung stattfand. Die undifferenzierte Debatte sorgte nicht nur für einen ungerechten und massiven Reputationsschaden der größten muslimischen Religionsgemeinschaft Deutschlands, sondern behinderte massiv den natürlichen und sozialen Anpassungsprozess muslimischen Lebens und religionsgemeinschaftlicher Strukturen in unserem Land, für das wir uns seit jeher engagiert und partnerschaftlich einsetzen.

 

Wir hoffen, dass dies nun auch von all jenen in Politik, Medien und Gesellschaft zur Kenntnis genommen wird, welche die DITIB pauschal und undifferenziert abgeurteilt haben. Ferner appellieren wir an die Medien, dass die Berichterstattung mit den aktuellen Erkenntnissen der mündlichen Stellungnahme korrigiert wird.

 

Wir freuen uns, mit unseren satzungsmäßig definierten, religiösen Angeboten und sozialen Dienstleistungen weiterhin für das Individuum, die Religionsgemeinschaft und das Gemeinwohl wirken zu können.

Wir vertrauen darauf, dass wir unsere Arbeit unbelastet weiterführen können.

 

 

DITIB-Bundesverband